Hallo zusammen,
die Zulassung meines Rekords rückt in greifbare Nähe.
Ich habe schon Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zugelassen, jeweils aber mit normaler Versicherung.
Was gibt es zu beachten wenn man ein Wertgutachten für eine Oldtimerversicherung machen möchte?
Gibt es bei Versicherungen auch Besonderheitenß
Kann jemand Kontakte oder Versicherungen empfehlen?
Gruß
Pierre
Wertgutachten für H-Zulassung
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Edelschrottsammler
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Wertgutachten für H-Zulassung
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Hammes1998
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Re: Wertgutachten für H-Zulassung
Moin, ich habe das Gutachten bei einem Sachverständigen von GTU machen lassen. Die waren immer sehr freundlich. Versicherung habe ich alle über den ADAC Classic. Die waren für meine Zwecke die günstigsten. VG
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Hanomag_Fahrer
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Re: Wertgutachten für H-Zulassung
Versicherungen und Gutachten sind jeweils schon ein weites Feld.
Meine 'älteren' Fahrzeuge sind dort versichert, wo ich sonst auch Kunde bin. Das kann man durchaus auch anders sehen.
Die Wertgutachten habe ich der Versicherung zukommen lassen. Empfehlen möchte ich hier den Blick in das jeweilige Kleingedruckte. Was nützt das tollste Gutachten mit einem hohen Wert, wenn die eigene Versicherung bei einem Totalschaden (sei es bei einem Unfall bei einer bestehenden Vollkasko-Versicherung) oder den Verlust durch Brand oder 'lange Finger' (klassisch in der Teilkasko) nicht zahlen möchte? Manche Gesellschaften wollen alle paar Jahre ein neues Gutachten. Man argumentiert mit Wertsteigerungen. Vergessen dürfen wir nicht, dass jedes Gutachten auch jedesmal Geld kostet. Da ist dann die Frage, ob der geringere Versicherungsbeitrag dann nicht durch teure Gutachten teuer erkauft wird.
Als Gutachter habe ich einen angesehenen aus den Nachbarort genommen. Viel Spielraum soll es bei denen nicht geben, weil man über Classic Data (?) arbeitet und dort die Werte je nach Zustandsnote schon eher eng vorgegeben sind.
Rechnet nicht mit hohen Werten bei unseren Hanomag-Fahrzeugen. Die Erfahrung, dass das Ganze wenige Wert ist, als es in Teilen insgesamt gekostet hat, ist eine eher bittere.
Meine 'älteren' Fahrzeuge sind dort versichert, wo ich sonst auch Kunde bin. Das kann man durchaus auch anders sehen.
Die Wertgutachten habe ich der Versicherung zukommen lassen. Empfehlen möchte ich hier den Blick in das jeweilige Kleingedruckte. Was nützt das tollste Gutachten mit einem hohen Wert, wenn die eigene Versicherung bei einem Totalschaden (sei es bei einem Unfall bei einer bestehenden Vollkasko-Versicherung) oder den Verlust durch Brand oder 'lange Finger' (klassisch in der Teilkasko) nicht zahlen möchte? Manche Gesellschaften wollen alle paar Jahre ein neues Gutachten. Man argumentiert mit Wertsteigerungen. Vergessen dürfen wir nicht, dass jedes Gutachten auch jedesmal Geld kostet. Da ist dann die Frage, ob der geringere Versicherungsbeitrag dann nicht durch teure Gutachten teuer erkauft wird.
Als Gutachter habe ich einen angesehenen aus den Nachbarort genommen. Viel Spielraum soll es bei denen nicht geben, weil man über Classic Data (?) arbeitet und dort die Werte je nach Zustandsnote schon eher eng vorgegeben sind.
Rechnet nicht mit hohen Werten bei unseren Hanomag-Fahrzeugen. Die Erfahrung, dass das Ganze wenige Wert ist, als es in Teilen insgesamt gekostet hat, ist eine eher bittere.
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Edelschrottsammler
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Re: Wertgutachten für H-Zulassung
Wie verhält es ich mit der Thematik Marktwert und Wiederherstellungswert?
Das wäre dann ja der sinnvollere Versicherungswert, gerade im Hinblick auf das Thema erzielbarer Marktpreis.
Das wäre dann ja der sinnvollere Versicherungswert, gerade im Hinblick auf das Thema erzielbarer Marktpreis.
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Hanomag_Fahrer
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Re: Wertgutachten für H-Zulassung
Folgende Aussagen sind ohne Gewähr:
Der Marktwert (M) ist im Vergleich zum Wiederbeschaffungswert (W) der geringere. M ist die Summe, die man für ein vergleichbares Fahrzeug auf den Tisch eines anderen, meist einer Privatperson, legen müsste. Bis zum W darf der Rest, sprich das beschädigte Fahrzeug, wieder repariert werden, ohne dass man vorher von einem Totalschaden ausgeht. Daher ist der W interessant für die eigene Kasko und dann auch für die gegnerische Versicherung, wenn jemand anderen uns einen Schaden zufügt - sprich Unfallverursacher ist.
Schwach erinnerlich ist mir dazu die 'Opfergrenze laut BGB'. Demnach ist bis zu einem bestimmten, prozentualen Plus die Reparatur noch wirtschaftlich sinnvoll, obwohl es eigentlichen ein Totalschaden wäre. Das hatte ich vor knapp 30 Jahren mal bei meinem Privatwagen.
Der Marktwert (M) ist im Vergleich zum Wiederbeschaffungswert (W) der geringere. M ist die Summe, die man für ein vergleichbares Fahrzeug auf den Tisch eines anderen, meist einer Privatperson, legen müsste. Bis zum W darf der Rest, sprich das beschädigte Fahrzeug, wieder repariert werden, ohne dass man vorher von einem Totalschaden ausgeht. Daher ist der W interessant für die eigene Kasko und dann auch für die gegnerische Versicherung, wenn jemand anderen uns einen Schaden zufügt - sprich Unfallverursacher ist.
Schwach erinnerlich ist mir dazu die 'Opfergrenze laut BGB'. Demnach ist bis zu einem bestimmten, prozentualen Plus die Reparatur noch wirtschaftlich sinnvoll, obwohl es eigentlichen ein Totalschaden wäre. Das hatte ich vor knapp 30 Jahren mal bei meinem Privatwagen.
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